Coronahilfen für Kultureinrichtungen und Kinder und JugendlicheCorona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und KulturvereineMit dem Programm sollen finanzielle Schäden, die durch die coronabedingten Schließungen entstanden sind, abgemildert werden. Bezuschusst werden Zahlungsverpflichtungen für laufende Ausgaben (z. B. Personal, Betriebskosten, Miete), aber auch Ausgaben, die durch kurzfristige Absagen von Veranstaltungen entstanden sind. Dabei wird der Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 30. Juni 2021 berücksichtigt. Der Zuschuss pro Einrichtung beträgt maximal 50.000 Euro. Antragsstichtag ist der 15. September 2021. Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten, nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten und deren überwiegende Tätigkeit Bestandteil des Förderspektrums des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur ist. Dazu gehören z. B.: Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren. Das Programm wird vollständig über die Landschaften und Landschaftsverbände als Träger der regionalen Kulturförderung abgewickelt. Anträge können Sie beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung stellen: Link zum Sonderprogramm Kultur Aktionsprogramm: "Startklar in die Zukunft"In der Schule und außerhalb der Schule sollen Kinder und Jugendliche zusätzliche Angebote unter anderem zur Lernförderung, zur psycho-sozialen Stabilisierung, zur Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung und gesellschaftlichen Beteiligung erhalten. Das Land Niedersachen stockt das bundesweite Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" mit zusätzlichen 100 Millionen auf, sodass bis 2022 insgesamt 222 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung stehen. Unter anderem stehen 25 Millionen für "Außerschulische Angebote und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien" zur Verfügung. Das 11-Punkte-Programm umfasst unter anderem folgende Punkte: 1. Förderung für Kinder- und Jugendfeste in Kommunen/Quartieren & Stadtteilen – Fördersumme: 600.000 Euro bis 2022 6. Kunst, Kultur & Kreativität für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: Vier Millionen Euro bis 2022 7. Digitalisierung der Kinder- & Jugendarbeit – Fördersumme: 2,5 Millionen Euro bis 2022 8. Innovations-Wettbewerb offene Kinder- und Jugendarbeit – Fördersumme: 250.000 Euro Das Sozialministerium will vor allem die etablierten und gut funktionierenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in Kommunen, Vereinen und Verbänden sowie das Ehrenamt unterstützen. Link zum Kinder- und Jungendprogramm |