Gefördert werden ausschließlich Auftritte von Amateur- und semi-professionellen Musikacts aller Sparten der populären Musik aus Niedersachsen. Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses an den Musikact ausgezahlt. Eine Kombination mit der Veranstaltungsförderung der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Der Antrag für die Förderung kann nur durch den Musikact (nicht Agenturen) gestellt werden.

Anträge können an dieser Stelle ab dem 04. Juni 2024 gestellt werden.

UPDATE: Alle Fördermittel sind leider komplett verplant!

Förderkriterien Auftrittsförderung (Anlage 1)
Fördervertrag Auftrittsförderung
Mittelabruf Auftrittssförderung (Anlage 2)
Verwendungsnachweis Auftrittsförderung (Anlage 3)

FAQs
Was wird gefördert

Es werden ausschließlich Amateur- und semi-professionelle Musikacts aller Sparten der populären Musik aus Niedersachsen gefördert. Die antragstellenden Künstler*innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler*innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als drei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht hat.

Wie wird gefördert

Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses ausgezahlt. Die Förderhöhe hängt dabei von der Anzahl der Personen und Auftritte ab. Es kann nur eine Förderung für Konzerte beantragt werden, die in der Zeit vom 04.06.2024 bis zum 30.11.2024 stattfinden.

Fördervoraussetzungen

Mindestens 50% der Mitglieder des auftretenden Musikacts haben ihren Wohnsitz in Niedersachsen. Der Musikact hat eigenes künstlerisches Material und stuft sich selbst als Amateur bzw. semi-professionell ein. Cover- bzw. Tribute-Bands sind von der Förderung ausgeschlossen. Musikacts mit verfassungsfeindlichen, gesetzeswidrigen, strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten in ihrer Musik sind von der Förderung ausgeschlossen. Musikacts der Sparten Klassik, Jazz, Schlager etc. sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Konzerte müssen in Niedersachsen stattfinden. Künstler*innen die bereits im Rahmen des Förderprogramms einen Zuschuss erhalten haben, können keinen weiteren Antrag stellen.

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt mindestens 500 €. Die Förderhöhe hängt von der Anzahl der Mitglieder des Musikacts ab. Solo-Künstler*innen erhalten eine Förderung von 150 € pro Konzert. Um die Mindestantragssumme zu erreichen, müssen demnach vier Auftritte gefördert werden. Ein Duo erhält 250 € pro Konzert, ab drei Mitgliedern werden 100 € pro Person ausgezahlt. Um die Mindestantragssumme von 500 € zu erreichen, müssen zwei Konzerte gefördert werden. Ab einem Quintett reicht ein Konzert. Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt 1.000€.

Prozedere

Anträge können HIER über unsere Webseite gestellt werden. Nach einer Prüfung durch die LAG Rock wird im Anschluss ein Fördervertrag geschlossen. Spätestens drei Wochen nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Abrechnung. Die Abrechnung besteht aus einem kurzen Verwendungsnachweis und dem Mittelabruf.