Das Programm dient der Förderung der Popularmusikszene in Niedersachsen. Es verfolgt das Ziel der Förderung von Nachwuchskünstler*innen aus Niedersachsen und der Verbreitung ihrer Musik. Das Programm leistet einen Beitrag zur Förderung der Kultur in Niedersachsen.
Anträge können an dieser Stelle ab dem 19. Februar 2025 gestellt werden. Gefördert werden Auftritte im Förderzeitraum vom 15. März bis zum 30. November 2025.
FAQs
Was wird gefördert
Es werden ausschließlich Amateur- und semi-professionelle Musikacts aller Sparten der populären Musik aus Niedersachsen gefördert. Die antragstellenden Künstler*innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler*innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als drei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht hat.
Wie wird gefördert
Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses ausgezahlt. Die Förderhöhe hängt dabei von der Anzahl der Personen und Auftritte ab. Es kann nur eine Förderung für Konzerte beantragt werden, die in der Zeit vom 15.03.2025 bis zum 30.11.2025 stattfinden.
Fördervoraussetzungen
Mindestens 50% der Mitglieder des auftretenden Musikacts haben ihren Wohnsitz in Niedersachsen. Der Musikact hat eigenes künstlerisches Material und stuft sich selbst als Amateur bzw. semi-professionell ein. Cover- bzw. Tribute-Bands sind von der Förderung ausgeschlossen. Musikacts mit verfassungsfeindlichen, gesetzeswidrigen, strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten in ihrer Musik sind von der Förderung ausgeschlossen. Musikacts der Sparten Klassik, Neue Musik, Jazz, Schlager, Weltmusik, Volksmusik etc. sind von der Förderung ausgeschlossen. Crossover-Projekte die die genannten ausgeschlossenen Genres mit Popularmusik vermischen, können dagegen Anträge stellen. Nur künstlerisch kreative DJs können Anträge stellen. DJs die sich auf das reine Abspielen von Musik begrenzen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Konzerte müssen in Niedersachsen stattfinden und mindestens 20 Kilometer vom Heimatort entfernt sein. Konzerte im Heimatort des Musikacts sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Heimatort wird mit der Adresse des Proberaums des Musikacts definiert. Künstler*innen die bereits im Rahmen des Förderprogramms einen Zuschuss erhalten haben, können keinen weiteren Antrag stellen. Ausgeschlossen sind Auftritte im Rahmen von Wettbewerben und Musikpreisveranstaltungen, Auftritt im Rahmen der Fete de la Musique, Wohnzimmerkonzerte sowie Veranstaltungen, in denen Musik nicht zentraler Inhalt ist (Poetry Slam, Kunstausstellungen etc.). Die Doppelförderung von Konzerten ist ausgeschlossen.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt mindestens 500 €. Die Förderhöhe hängt von der Anzahl der Mitglieder des Musikacts ab. Solo-Künstler*innen erhalten eine Förderung von 150 € pro Konzert. Um die Mindestantragssumme zu erreichen, müssen demnach vier Auftritte gefördert werden. Ein Duo erhält 250 € pro Konzert, ab drei Mitgliedern werden 100 € pro Person ausgezahlt. Um die Mindestantragssumme von 500 € zu erreichen, müssen zwei Konzerte gefördert werden. Ab einem Quintett reicht ein Konzert. Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt 1.000€.
Prozedere
Anträge können HIER über unsere Webseite gestellt werden. Nach einer Prüfung durch die LAG Rock wird im Anschluss ein Fördervertrag geschlossen. Spätestens drei Wochen nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Abrechnung. Die Abrechnung besteht aus einem kurzen Verwendungsnachweis und dem Mittelabruf. Bei allen Publikationen ist auf die Förderung der LAG Rock hinzuweisen und die Anlage 4 zu berücksichtigen.
SAVE THE DATE – 19. Februar 2025 gegen 12.00 Uhr