Das Programm dient der Förderung der Popularmusikszene in ländlichen Räumen in Niedersachsen. Es verfolgt das Ziel Strukturen in ländlichen Räumen zu fördern und somit Popularmusik in alle Ecken in Niedersachsen zu bringen. Das Programm leistet einen Beitrag zur Förderung der Kultur in Niedersachsen.

Gefördert werden ausschließlich Livemusikveranstaltungen (aller Sparten der Popularmusik) in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen im Land Niedersachsen. Die Förderung wird als Produktionskostenzuschuss an die Veranstalter*innen nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. Es wird ein Defizit von mindestens 1.000 € bis zu 3.000 € durch den Zuschuss ausgeglichen. Eine Kofinanzierung durch Drittmittel ist möglich, eine Doppelförderung der Kosten ist jedoch ausgeschlossen. Eine Ergänzung mit der Auftrittsförderung für Musikacts der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Die LAG Rock unterstützt die bevorzugte Buchung von künstlerischen Musikacts aus Niedersachsen, dies ist jedoch kein Förderkriterium.

Anträge können an dieser Stelle ab dem 19. Februar 2025 gestellt werden. Gefördert werden Veranstaltungen im Förderzeitraum vom 15. März bis zum 30. November 2025.

FAQs
Was wird gefördert

Gefördert werden ausschließlich Livemusikveranstaltungen (aller Sparten der Popularmusik) in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen in Niedersachsen. Die Veranstaltung entspricht dem Leitbild der LAG Rock in Niedersachsen e.V.. Ausgeschlossen werden Livemusikveranstaltungen mit verfassungsfeindlichen, gesetzeswidrigen, strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten. Livemusikveranstaltungen mit Cover- bzw. Tribute Bands als reinen Inhalt der Veranstaltung, sind von der Förderung ausgeschlossen. Veranstaltungen mit Musikacts der Sparten Klassik, Neue Musik, Jazz, Volksmusik, Schlager und Weltmusik sind von der Förderung ausgeschlossen. Crossoverprojekte, die die genannten ausgeschlossenen Genres mit Popularmusik vermischen, können Anträge stellen. Die Veranstaltung darf bei Antragstellung noch nicht stattgefunden haben.

Wie wird gefördert

Es wird das Defizit einer Veranstaltung erstattet. Zu den förderfähigen Kosten gehören Sachkosten. Eine Kofinanzierung über Drittmittel ist möglich, eine Doppelförderung der Kosten jedoch ausgeschlossen. Veranstalter*innen müssen die Veranstaltung vorfinanzieren und nach der Durchführung den Bedarf eines Zuschusses belegen. Hierfür muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, in dem alle Einnahmen und Ausgaben gelistet werden.

Fördervoraussetzungen

Der Veranstaltungsort der Livemusikveranstaltung liegt in einer ländlichen bzw. strukturschwachen Region in Niedersachsen. Ausgenommen von der Förderung sind Orte und Regionen die nicht ländlich geprägt sind, hierzu zählen Städte mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 Einwohner*innen (Region und Stadt Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Salzgitter und Hildesheim).

Förderhöhe

Es muss ein Defizit in der Finanzierung der Veranstaltung nachgewiesen werden. Das Defizit muss dabei jedoch mindestens 1.000 € betragen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 € pro Veranstaltung. Es können maximal 5.000 € im Jahr pro Veranstalter*in beantragt werden.

Prozedere

Anträge können an dieser Stelle über Webseite gestellt werden. Die Gelder werden nach dem Windhundprinzip verteilt. Nach einer Prüfung durch die LAG Rock wird im Anschluss ein Fördervertrag geschlossen. Spätestens drei Wochen nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Abrechnung. Die Abrechnung besteht aus einem kurzen Verwendungsnachweis und dem Mittalabruf. Gefördert werden Veranstaltungen im Zeitraum vom 15.03.25 bis zum 30.11.25.