Gefördert werden ausschließlich Livemusikveranstaltungen (aller Sparten der Popularmusik) in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen im Land Niedersachsen. Die Förderung wird als Produktionskostenzuschuss an die Veranstalter*innen nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. Es wird ein Defizit von mindestens 1.000 € bis zu 3.000 € durch den Zuschuss ausgeglichen. Eine Kofinanzierung durch Drittmittel ist möglich, eine Doppelförderung der Kosten ist jedoch ausgeschlossen. Eine Ergänzung mit der Auftrittsförderung für Musikacts der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Die LAG Rock unterstützt die bevorzugte Buchung von künstlerischen Musikacts aus Niedersachsen, dies ist jedoch kein Förderkriterium.
Anträge können an dieser Stelle ab dem 04. Juni 2024 gestellt werden.
Förderkriterien Veranstaltungsförderung (Anlage 1)
Fördervertrag Veranstaltungsförderung
Mittelabruf Veranstaltungsförderung (Anlage 2)
Verwendungsnachweis Veranstaltungsförderung (Anlage 3)
FAQs
Was wird gefördert
Gefördert werden ausschließlich Livemusikveranstaltungen (aller Sparten der Popularmusik) in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen in Niedersachsen. Die Veranstaltung entspricht dem Leitbild der LAG Rock in Niedersachsen e.V.. Ausgeschlossen werden Livemusikveranstaltungen mit verfassungsfeindlichen, gesetzeswidrigen, strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten. Livemusikveranstaltungen mit Cover- bzw. Tribute Bands als reinen Inhalt der Veranstaltung, sind von der Förderung ausgeschlossen. Veranstaltungen mit Musikacts der Sparten Klassik, Jazz, Schlager etc. sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Veranstaltung darf bei Antragstellung noch nicht stattgefunden haben.
Wie wird gefördert
Es wird das Defizit einer Veranstaltung erstattet. Zu den förderfähigen Kosten gehören Sachkosten. Eine Kofinanzierung über Drittmittel ist möglich, eine Doppelförderung der Kosten jedoch ausgeschlossen. Veranstalter*innen müssen die Veranstaltung vorfinanzieren und nach der Durchführung den Bedarf eines Zuschusses belegen.
Fördervoraussetzungen
Antragsteller*innen müssen Mitglied bei der LAG Rock in Niedersachsen sein. Der Veranstaltungsort der Livemusikveranstaltung liegt in einer ländlichen bzw. strukturschwachen Region.
Förderhöhe
Es muss ein Defizit in der Finanzierung der Veranstaltung nachgewiesen werden. Das Defizit muss dabei jedoch mindestens 1.000 € betragen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 €. Es können maximal 5.000 € im Jahr pro Veranstalter*in beantragt werden.
Prozedere
Anträge können an dieser Stelle über Webseite gestellt werden. Die Gelder werden nach dem Windhundprinzip verteilt. Nach einer Prüfung durch die LAG Rock wird im Anschluss ein Fördervertrag geschlossen. Spätestens drei Wochen nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Abrechnung. Die Abrechnung besteht aus einem kurzen Verwendungsnachweis und dem Mittalabruf.
Spätestens nach 10 Minuten sollte eine Bestätigungsmail kommen. Falls nicht, bei Sascha Pelzel pelzel@lagrock.de melden.
Der Antrag ist in jedem Fall jedoch im System gespeichert.