Um den Bestand von Kultureinrichtungen in Niedersachsen zu sichern, gewährt das Land Niedersachsen gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturvereinen, die in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, finanzielle Unterstützungsleistungen (Billigkeitsleistungen).