VERANSTALTUNGSFÖRDERUNG IN LÄNDLICHEN UND STRUKTURSCHWACHEN RÄUMEN
Das Programm dient der Förderung der Popularmusikszene in ländlichen Räumen in Niedersachsen. Es verfolgt das Ziel Strukturen in ländlichen Räumen zu fördern und somit Popularmusik in alle Ecken in Niedersachsen zu bringen. Das Programm leistet einen Beitrag zur Förderung der Kultur in Niedersachsen.
Gefördert werden ausschließlich Livemusikveranstaltungen (aller Sparten der Popularmusik) in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen im Land Niedersachsen. Die Förderung wird als Produktionskostenzuschuss an die Veranstalter*innen nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. Es wird ein Defizit von mindestens 1.000 € bis zu 3.000 € durch den Zuschuss ausgeglichen. Eine Kofinanzierung durch Drittmittel ist möglich, eine Doppelförderung der Kosten ist jedoch ausgeschlossen. Eine Ergänzung mit der Auftrittsförderung für Musikacts der LAG Rock in Niedersachsen e.V. ist erwünscht. Die LAG Rock unterstützt die bevorzugte Buchung von künstlerischen Musikacts aus Niedersachsen, dies ist jedoch kein Förderkriterium.
Anträge können an dieser Stelle ab dem 25. Februar 2026 gestellt werden. Gefördert werden Veranstaltungen im Förderzeitraum vom 15. März bis zum 30. November 2026.
- Förderkriterien Veranstaltungsförderung (Anlage 1)
- Mittelabruf Veranstaltungsförderung (Anlage 2)
- Verwendungsnachweis Veranstaltungsförderung (Anlage 3)
- Anweisung Öffentlichkeitsarbeit (Anlage 4)
- Logoleiste für Öffentlichkeitsarbeit
Ausgewählte Zitate der geförderten Veranstalter*innen 2025
„Die Förderung durch die LAG Rock war für uns als kleiner Kulturveranstalter im ländlichen Raum überlebenswichtig. Die Beantragung und Abrechnung der Veranstaltungsförderung war für uns sehr einfach und transparent. Wir konnten durch die Veranstaltungsförderung hochkarätige MusikerInnen aus Niedersachsen engagieren und neues Publikum gewinnen. Die Beantragung und Abrechnung der Förderung ist sehr gut organisiert und unbürokratisch. Vielen Dank an das tolle und engagierte Team der LAG Rock!“
Peter & der Vakuum e.V.
„Im ländlichen und strukturschwachen Raum ist es schwierig Konzertveranstaltungen Durchzuführen, die nicht defizitär sind. Die Förderung durch die LAG Rock ist ein großartiges Beispiel, wie die vielen ehrenamtlichen Jugendlichen, die sich in der Konzertinitiative engagieren ohne (finanziellen) Druck Konzerte planen und durchführen können. Die Veranstaltungsförderung der LAG Rock war für die Jugendlichen klar und problemlos zu beantragen. Durch diese Aktion ist es uns gelungen, neue Jugendliche für die Konzertinitiative zu gewinnen.“
Rainer Bluhm, Jugend- & Kulturzentrum Komplex
„Für unser ehrenamtliches Alfeld Rockt-Team ist die Veranstaltungsförderung ein großer Gewinn, da steigende Gagen sonst kaum finanzierbar wären. Sie ermöglicht es uns trotz kleiner Kapazitäten und günstiger Ticketpreise für Schüler:innen, auch etwas bekanntere Künstler:innen in den ländlichen Raum zu holen und so junge Menschen für Live-Kultur zu begeistern. Außerdem können wir regionalen Bands nicht nur Spritgeld sondern auch eine fairere Gage zahlen und so die Wertschätzung für ihre Live-Musik ausdrücken.“
Jennifer Holzgreve, Stadtjugendring Alfeld
„Die Förderung hat uns geholfen, auch in diesem Jahr ein super Festival mit vielen tollen Bands, darunter auch ein paar vielversprechende Newcomer, bei uns auf dem Dorf zu veranstalten. Wir durften Gäste aus dem gesamten norddeutschen Raum und auch aus dem angrenzenden Ausland bei uns in Balge begrüßen. Da es in jedem Jahr eine enorme Herausforderung mit vielen Unwägbarkeiten ist, ein solches Event auf die Beine zu stellen, hilft uns die Förderung durch die LAG Rock, zusammen mit dem Engagement unserer Sponsoren und zahlreicher ehrenamtlicher Helfer, das finanzielle Risiko in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Kerstin Juschkat, ROCK das DING
„Ohne die Förderung hätte das Konzert nicht stattfinden können. Besonders hervorzuheben ist einerseits die kompetente und professionelle Beratung und Abwicklung der Förderung durch die LAG Rock, das unkomplizierte und intuitive Antragsverfahren sowie der rasche Genehmigungs- und Umsetzungslauf. Um weiter hochwertige Kulturveranstaltung im ländlichen Raum abseits der Metropolen planen und organisieren zu können, wäre eine Wiederauflage oder sogar Verstetigung des Förderprogramms wünschenswert.“
Burghardt Sonnenburg, ValKO e.V.
FAQ
Gefördert werden ausschließlich Livemusikveranstaltungen (aller Sparten der Popularmusik) in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen in Niedersachsen. Die Veranstaltung entspricht dem Leitbild der LAG Rock in Niedersachsen e.V.. Ausgeschlossen werden Livemusikveranstaltungen mit verfassungsfeindlichen, gesetzeswidrigen, strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten. Livemusikveranstaltungen mit Cover- bzw. Tribute Bands als reinen Inhalt der Veranstaltung, sind von der Förderung ausgeschlossen. Veranstaltungen mit Musikacts der Sparten Klassik, Neue Musik, Jazz, Volksmusik, Schlager und Weltmusik sind von der Förderung ausgeschlossen. Crossoverprojekte, die die genannten ausgeschlossenen Genres mit Popularmusik vermischen, können Anträge stellen. Die Veranstaltung darf bei Antragstellung noch nicht stattgefunden haben.
Es wird das Defizit einer Veranstaltung erstattet. Zu den förderfähigen Kosten gehören Sachkosten. Eine Kofinanzierung über Drittmittel ist möglich, eine Doppelförderung der Kosten jedoch ausgeschlossen. Veranstalter*innen müssen die Veranstaltung vorfinanzieren und nach der Durchführung den Bedarf eines Zuschusses belegen. Hierfür muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, in dem alle Einnahmen und Ausgaben gelistet werden.
Der Veranstaltungsort der Livemusikveranstaltung liegt in einer ländlichen bzw. strukturschwachen Region in Niedersachsen. Ausgenommen von der Förderung sind Orte und Regionen die nicht ländlich geprägt sind, hierzu zählen Städte mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 Einwohner*innen (Region und Stadt Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Salzgitter und Hildesheim).
Es muss ein Defizit in der Finanzierung der Veranstaltung nachgewiesen werden. Das Defizit muss dabei jedoch mindestens 1.000 € betragen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 € pro Veranstaltung. Es können maximal 5.000 € im Jahr pro Veranstalter*in beantragt werden.
Anträge können an dieser Stelle über Webseite gestellt werden. Die Gelder werden nach dem Windhundprinzip verteilt. Nach einer Prüfung durch die LAG Rock wird im Anschluss ein Fördervertrag geschlossen. Spätestens drei Wochen nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Abrechnung. Die Abrechnung besteht aus einem kurzen Verwendungsnachweis und dem Mittalabruf. Gefördert werden Veranstaltungen im Zeitraum vom 15.03.26 bis zum 30.11.26.
Antrag auf Veranstaltungsförderung
ALLE MITTEL SIND DERZEIT AUFGEBRAUCHT. ES KÖNNEN WEITERE ANTRÄGE GESTELLT WERDEN, DIESE LANDEN AUF DER WARTELISTE.