AUFTRITTSFÖRDERUNG FÜR NIEDERSÄCHSISCHE MUSIKACTS
Das Programm dient der Förderung der Popularmusikszene in Niedersachsen. Es verfolgt das Ziel der Förderung von Nachwuchskünstler*innen aus Niedersachsen und der Verbreitung ihrer Musik. Das Programm leistet einen Beitrag zur Förderung der Kultur in Niedersachsen.
Anträge können an dieser Stelle ab dem 25. Februar 2026 gestellt werden. Gefördert werden Auftritte bis zum 30. November 2026, die in der Zukunft liegen und noch nicht durchgeführt wurden.
- Förderkriterien Auftrittsförderung (Anlage 1)
- Mittelabruf Auftrittsförderung (Anlage 2)
- Verwendungsnachweis Auftrittsförderung (Anlage 3)
- Anweisung Öffentlichkeitsarbeit (Anlage 4)
- Logoleiste für Öffentlichkeitsarbeit
Ausgewählte Zitate der geförderten Bands
„Für Tscharällo sind Auftritte im ländlichen Raum wichtig, weil wir dort ein Publikum erreichen, das sonst oft keinen direkten Zugang zu Live-Kultur hat. Gleichzeitig sind diese Konzerte finanziell kaum ohne Förderung möglich: Die Anfahrtswege sind länger, die Gagen geringer, und die Ticketpreise können in kleineren Orten nicht so hoch angesetzt werden wie in Großstädten. Eine Auftrittsförderung macht es möglich, dass wir trotzdem auch in ländlichen Regionen präsent sind, unsere Musik teilen und kulturelle Teilhabe für alle Menschen schaffen – unabhängig davon, wo sie leben.“
Tscharällo
„Für uns als Band bedeutet die Auftrittsförderung eine wichtige Chance, uns in einer Kulturlandschaft zu behaupten, die in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten ist. Für Künstler:innen ist es inzwischen sehr schwer geworden, die eigene Arbeit zu monetarisieren und dadurch langfristig fortzuführen. Einnahmen aus der Musik selbst sind auf ein Minimum geschrumpft – als Gegenfinanzierung bleiben fast nur noch Live-Auftritte und Merchandise. Gleichzeitig sehen sich Veranstalter:innen, Festivals und Locations ebenfalls mit steigenden Kosten konfrontiert. Das hat zur Folge, dass Gagen stagnieren oder sinken, während Ticketpreise steigen. Dadurch können sich weniger Menschen ein vielfältiges Kulturangebot leisten, was wiederum die gesamte Szene schwächt. Gerade für Bands und Künstler:innen, die wie wir im Bereich der Subkultur verankert sind, stellen niedrigschwellige Förderprogramme daher eine große Unterstützung und Chance dar, diese Form von Kultur dauerhaft fortzuführen.“
BUCKETLIST
„Die Auftrittsförderung der LAG Rock in Niedersachsen ist großartig. Der Antrag ist unkompliziert und unbürokratisch. Angemessene Gagen sind für uns als Band eine Seltenheit. Durch die Auftrittsförderung können wir unsere Kosten decken und haben sogar etwas übrig, um unser Equipment instand zu halten. Förderprogramme wie dieses sind von zentraler Bedeutung für eine vielfältige Musiklandschaft in Niedersachsen, in der auch kleinere Bands und Projekte bestehen können.“
Niklas Wittig, Matagalpa
„Die Auftrittsförderung der LAG Rock hat uns maßgeblich dabei geholfen, unsere Tour umzusetzen. Gerade als aufstrebende Band ist diese Unterstützung extrem wertvoll, da sie einen spürbaren Unterschied im Budget macht und Tourneen überhaupt erst realisierbar werden. Das Antrags- und Abwicklungsprozedere war klar, transparent und unkompliziert.“
Lars, Maelføy
„Wir konnten uns im Rahmen von Auftritten gegen Rassismus und Diskriminierung und für Vielfalt einzusetzen, was uns viel bedeutet. Aus diesen Gründen empfinden wir die Förderung der LAG Rock als sehr wichtig, und denken, dass sie besonders für kleine Künstler*innen einen großen Unterschied für ihre künstlerische Entwicklung bewirkt.“
Yasmin Schulze, Piri Piri
FAQ
Es werden ausschließlich Amateur- und semi-professionelle Musikacts aller Sparten der populären Musik aus Niedersachsen gefördert. Die antragstellenden Künstler*innen werden im Sinne dieses Programms als Nachwuchskünstler*innen betrachtet, wenn sie bisher nicht mehr als drei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht hat.
Die Förderung wird in Form eines Gagenzuschusses ausgezahlt. Die Förderhöhe hängt dabei von der Anzahl der Personen und Auftritte ab. Es kann nur eine Förderung für Konzerte beantragt werden, die in der Zeit vom 15.03.2026 bis zum 30.11.2026 stattfinden.
Mindestens 50% der Mitglieder des auftretenden Musikacts haben ihren Wohnsitz in Niedersachsen. Der Musikact hat eigenes künstlerisches Material und stuft sich selbst als Amateur bzw. semi-professionell ein. Cover- bzw. Tribute-Bands sind von der Förderung ausgeschlossen. Musikacts mit verfassungsfeindlichen, gesetzeswidrigen, strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten in ihrer Musik sind von der Förderung ausgeschlossen. Musikacts der Sparten Klassik, Neue Musik, Jazz, Schlager, Weltmusik, Volksmusik etc. sind von der Förderung ausgeschlossen. Crossover-Projekte die die genannten ausgeschlossenen Genres mit Popularmusik vermischen, können dagegen Anträge stellen. Nur künstlerisch kreative DJs können Anträge stellen. DJs die sich auf das reine Abspielen von Musik begrenzen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Konzerte müssen in Niedersachsen stattfinden und mindestens 20 Kilometer vom Heimatort entfernt sein. Konzerte im Heimatort des Musikacts sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Heimatort wird mit der Adresse des Proberaums des Musikacts definiert. Künstler*innen die bereits im Rahmen des Förderprogramms im laufenden Jahr einen Zuschuss erhalten haben, können keinen weiteren Antrag stellen. Ausgeschlossen sind Auftritte im Rahmen von Wettbewerben und Musikpreisveranstaltungen, Auftritte im Rahmen der Fete de la Musique, Wohnzimmerkonzerte sowie Veranstaltungen, in denen Musik nicht zentraler Inhalt ist (Poetry Slam, Kunstausstellungen etc.). Die Doppelförderung von Konzerten ist ausgeschlossen.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 500 €. Die Förderhöhe hängt von der Anzahl der Mitglieder des Musikacts ab. Solo-Künstler*innen erhalten eine Förderung von 150 € pro Konzert. Um die Mindestantragssumme zu erreichen, müssen demnach vier Auftritte gefördert werden. Ein Duo erhält 250 € pro Konzert, ab drei Mitgliedern werden 100 € pro Person ausgezahlt. Um die Mindestantragssumme von 500 € zu erreichen, müssen zwei Konzerte gefördert werden. Ab einem Quintett reicht ein Konzert. Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt 1.000€.
Anträge können an dieser Stelle über unsere Webseite gestellt werden. Nach einer Prüfung durch die LAG Rock wird im Anschluss ein Fördervertrag geschlossen. Spätestens drei Wochen nach der Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Abrechnung. Die Abrechnung besteht aus einem kurzen Verwendungsnachweis und dem Mittelabruf. Bei allen Publikationen ist auf die Förderung der LAG Rock hinzuweisen und die Anlage 4 zu berücksichtigen.
ALLE MITTEL SIND DERZEIT AUFGEBRAUCHT. ES KÖNNEN WEITERE ANTRÄGE GESTELLT WERDEN, DIESE LANDEN AUF DER WARTELISTE.